Begriffsklärung: von Beratung bis Supervision

Begriffsklärung
Der Begriff „Beratung“ wird hier verstanden als Form der sozialen Hilfe, die einer Ratsuchenden ein Reflexionsverfahren anbietet, das zur Auseinandersetzung mit sich selbst führt. In der Beratung wird die Ratsuchende dabei begleitet, eine eigene Lösung zu finden.

Supervision“ ist eine Sonderform von Beratung im beruflichen Bereich und wird als permanente, berufsbegleitende Weiterbildung verstanden. Es sind Einzel- oder Gruppengespräche möglich.

Kollegiale Supervision“ bedeutet, dass eine Gruppe selbstständig – ohne externen Supervisor – berufliche und/oder persönliche Fragen bearbeitet. Ein Gruppenmitglied moderiert und strukturiert die Gruppe, ein anderes Gruppenmitglied trägt als Ratsuchende ein Beratungsanliegen vor. Kollegiale Supervision ist vergleichbar mit einem Gesprächskreis. Entlastende Gespräche werden mit Hilfe bestimmter Gesprächsregeln und Verfahren geführt. (vgl. „Fallberatung unter Kollegen“ in Lernchancen 84/2011)

Das Verfahren der „Kollegialen Beratung und Supervision“ abgekürzt „KoBeSu“, wurde von dem Oldenburger Hochschullehrer Jörg Schlee Ende der 80er Jahre für pädagogische Berufe entwickelt. Es ist ein Verfahren, das stark strukturiert und ritualisiert ist, um einerseits der Ratsuchenden Transparenz und Sicherheit zu geben und andererseits der Beratergruppe ein erfolgreiches Verfahren anzubieten. Es besteht dabei der Anspruch, dass die Ratsuchende eine Klärung ihres Anliegens erreicht und dadurch ihr Problem selbst lösen kann. Die Problemlösung ist also nicht Aufgabe der Beratergruppe.